Der Berliner Frauenbund 1945 e.V. begrüßt ausdrücklich das Vorhaben, ein Landesdemokratiefördergesetz für das Land Berlin zu beschließen. Demokratieförderung wird erstmals gesetzlich strukturiert, strategisch gebündelt und als staatliche Daueraufgabe verankert. Der vorliegende Gesetzentwurf von SenASGIVA will mit einer klaren menschenrechtsorientierten Ausrichtung unter anderem verbindliche Planungsinstrumente zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen und zur nachhaltigeren Absicherung des hier geleisteten freiwilligen Engagements einführen.
Angesichts von Sexismus und eines zunehmenden Antifeminismus vermissen wir aber konkrete Aufgabenfelder der Demokratieförderung im analogen und digitalen Raum, um eine frauenrechtsorientierte Alltagskultur zu schaffen. Es braucht eine Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins für Frauenrechte und für die notwendige Förderung solidarischer Bündnisse gegen antifeministische und demokratiefeindliche Tendenzen. Um das Prinzip der politischen Gleichwertigkeit aller Bürger*innen zu gewährleisten, müssen Mädchen* und Frauen* systematisch intersektional in die Entwicklung gemeinsamer Handlungsstrategien einbezogen werden.
Wir vermissen zudem Aussagen zur dauerhaften bedarfsorientierten und nachhaltigen Finanzierung der Demokratieförderung.
Der Berliner Frauenbund 1945 e.V. hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Landesdemokratiefördergesetzes (LDFG) der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung erstellt.
Wir fordern unter anderem, dass
Gleichstellung ist eine tragende Säule der Demokratie. Die ausdrückliche Einbeziehung von Frauenorganisationen ist somit unerlässlicher Teil einer demokratischen Infrastruktur und einer demokratischen Kultur.
