Mehr Mädchen*- und Frauen*förderung, mehr Gleichstellung und Genderpolitik ins Landesdemokratiefördergesetz

Der Berliner Frauenbund 1945 e.V. begrüßt ausdrücklich das Vorhaben, ein Landesdemokratiefördergesetz für das Land Berlin zu beschließen. Demokratieförderung wird erstmals gesetzlich strukturiert, strategisch gebündelt und als staatliche Daueraufgabe verankert. Der vorliegende Gesetzentwurf von SenASGIVA will mit einer klaren menschenrechtsorientierten Ausrichtung unter anderem verbindliche Planungsinstrumente zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen und zur nachhaltigeren Absicherung des hier geleisteten freiwilligen Engagements einführen.

Angesichts von Sexismus und eines zunehmenden Antifeminismus vermissen wir aber konkrete Aufgabenfelder der Demokratieförderung im analogen und digitalen Raum, um eine frauenrechtsorientierte Alltagskultur zu schaffen. Es braucht eine Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins für Frauenrechte und für die notwendige Förderung solidarischer Bündnisse gegen antifeministische und demokratiefeindliche Tendenzen. Um das Prinzip der politischen Gleichwertigkeit aller Bürger*innen zu gewährleisten, müssen Mädchen* und Frauen* systematisch intersektional in die Entwicklung gemeinsamer Handlungsstrategien einbezogen werden.

Wir vermissen zudem Aussagen zur dauerhaften bedarfsorientierten und nachhaltigen Finanzierung der Demokratieförderung.

Der Berliner Frauenbund 1945 e.V. hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Landesdemokratiefördergesetzes (LDFG) der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung erstellt.

Wir fordern unter anderem, dass

Frauenvereine und Fraueninitiativen, Organisationen mit frauenbewegtem Hintergrund und feministischen Werten dezidiert in den Aufbau einer Demokratieförderstruktur einbezogen werden,
die organisationale Stabilisierung des geleisteten Engagements und der Gremienstrukturen in Frauenvereinen und -initiativen gestärkt wird,
die für das Politik- und Handlungsfeld Frauen und Gleichstellung zuständige Senatsverwaltung ebenfalls in von ihnen aufgelegten Förderprogrammen zivilgesellschaftliche Projekte und Programme fördern soll,
der Landesbeirat für Demokratieförderung paritätisch zusammengesetzt ist,
Vertreterinnen des Landesfrauenrates Berlin e.V. sowie des Frauenpolitischen Beirates Berlin Mitglieder des Landesbeirat für Demokratieförderung sind.

Gleichstellung ist eine tragende Säule der Demokratie. Die ausdrückliche Einbeziehung von Frauenorganisationen ist somit unerlässlicher Teil einer demokratischen Infrastruktur und einer demokratischen Kultur.