Während in den vergangenen Jahren viele EU-Länder von Irland bis Spanien ihre Abtreibungsgesetze überarbeiteten und Maßnahmen, die einen sicheren Schwangerschaftsabbruch schwer oder sogar illegal machten, abschafften, ist eine Abtreibung in Deutschland noch immer grundsätzlich strafbar – es sei denn, der Abbruch findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau* hat sich zuvor beraten lassen. Erst dann gilt Straffreiheit. Der Berliner Frauenbund 1945 e.V. fordert eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs auch in Deutschland. Wir wollen, dass es noch in dieser Legislatur zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes kommt. Daher fordern wir:
- Der Bevormundung von Frauen* bei der persönlichsten Entscheidung ihres Lebens ist endlich ein Ende zu setzen. Die Entscheidung der Frau* für einen Schwangerschaftsabbruch ist uneingeschränkt zu respektieren. Strafandrohung und Zwangsberatung bei gewolltem Schwangerschaftsabbruch entmündigen Frauen*! Der Schwangerschaftsabbruch ist daher straflos zu stellen.
- Die Zwangsberatung ist aufzuheben. Eine Beratung als kostenfreies freiwilliges Angebot im Rahmen der Daseinsvorsorge soll fortgeführt werden.
- Der diskriminierungs- und barrierefreie Zugang zu Information, Beratung und medizinischer Versorgung für Schwangere, die einen Abbruch erwägen, ist uneingeschränkt sicher zu stellen. Es ist nicht hinzunehmen, dass immer weniger Mediziner*innen Schwangerschaftsabbrüche anbieten, dass sie in ihrer Ausbildung nicht lernen, wie ein Schwangerschaftsabbruch durchzuführen ist, dass Krankenhäuser es zunehmend ablehnen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
- Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sind von den Krankenkassen zu tragen.
- Wir begrüßen die in dem aktuellen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) ( https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-schwangerschaftskonfliktgesetzes-schkg–232894 ) vorgesehene Verpflichtung der Länder, den ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen und zu den Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher zu stellen. Wichtig sind auch das Verbot der Belästigung von Schwangeren, die sich beraten oder einen Abbruch vornehmen lassen wollen und das Verbot der Behinderung des Personals der Beratungsstellen und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche. Wir fordern, dass diese Verbote dann auch konsequent durchgesetzt werden.
- Der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen der Schwangeren muss weiterhin unter Strafe gestellt werden. Es handelt sich in diesem Fall um einen rechtswidrigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Schwangeren und eine gravierende Verletzung ihres Selbstbestimmungsrechts. Das ist nicht länger nur als Vergehen sondern als Verbrechen zu verfolgen.
Die behauptete „gesellschaftliche Befriedung durch den Kompromiss zu § 218 StGB“ ist eine Illusion. Es sind im Gegenteil Kräfte auf dem Vormarsch, die das geltende Recht nicht befolgen und nicht davor zurückschrecken, durch Druck und Gewalt, Frauen* von der Wahrnehmung ihrer Rechte abzuhalten. Nicht zu handeln, am vermeintlich Erreichten festzuhalten, kann daher nicht in Betracht kommen.
Der Berliner Frauenbund 1945 e.V. schließt sich der Petition des Bündnisses für Selbstbestimmung „Legal, einfach, fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland! an und ruft dazu auf, sie zu unterzeichnen unter dem Link: https://innn.it/wegmit218