Der Berliner Frauenbund 1945 e.V. ist Gründungsmitglied des „Bündnisses für geschlechtergerechte Arbeitsbewertung“. Aufgabe unseres Bündnisses ist es, die wohlbekannten, zentralen Hebel zur Herstellung von Entgeltgleichheit in konkrete politische Forderungen und Aktivitäten zu übertragen. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, ein Netzwerk zu bilden für die vielen Akteur*innen, die sich teilweise seit Jahrzehnten für die Einlösung des Grundsatzes „gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“ einsetzen.

Die Forderungen des Bündnis für geschlechtergerechte Arbeitsbewertungsind:

1. Endlich gleiches Geld für gleichwertige Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland auch im öffentlichen Dienst!

Seit Jahren beträgt der Gender Pay Gap bundesweit 18 Prozent. Der Verdienstabstand beruht nicht nur darauf, dass Frauen häufiger als Männer u.a. in Teilzeit arbeiten bzw. in schlechter bezahlten Branchen und Berufen überrepräsentiert sind. Eine tiefergehende Erklärung liefert der Comparable Worth-Index.

2. Wirksames Bundesgesetz gegen Entgeltdiskriminierung!

Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 hat sein Ziel verfehlt. Der Entgeltdiskriminierung wurde kein Riegel vorgeschoben, die Lohnlückewurde nicht reduziert und das Prinzip „gleiches Geld für gleichwertige Arbeit“ wurde ebenfalls nicht durchgesetzt. Das Entgelttransparenzgesetz verfehlt also deutlich seine Wirkung. Auch Prüfverfahren für Tarifverträge sieht das Gesetz nicht vor. Das wäre jedoch dringend erforderlich, denn Tarifverträge schützen zwar vor Lohndumping, aber sie sind, ebenso wie Entgeltordnungen, Arbeitsbewertungssysteme sowie tarifliche Tätigkeitsmerkmale, nicht frei von Diskriminierung.

Der 2023 erschienene zweite Evaluationsbericht zum Entgelttransparenzgesetz weist dringenden Nachbesserungsbedarf auf. Die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes muss auch aufgrund der neuen europäischen Richtlinie zur Lohntransparenz erfolgen. Diese EU-Richtlinie macht genaue und verbindliche Vorgaben zur Transparenz- und Rechtsdurchsetzung für den öffentlichen als auch privaten Sektor. Mit proaktiven Instrumenten wie Berichtspflichten für Arbeitgeber*innen ab 100 Beschäftigten und betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit sollen geschlechtsspezifische Verzerrungen in den Entgeltstrukturen systematisch beseitigt werden.

Wir haben in dieser Legislatur ein Gelegenheitsfenster, um geschlechtergerechte Bewertungsverfahren vorzuschreiben. Bislangkonnten erprobte Verfahren wie Abakaba oder eg-check.de nicht verbindlich durchgesetzt werden. 

Wir wollen ein aktives Bündnis sein, insbesondere um denjenigen, die das Problem am stärksten betrifft – die weiblichen Beschäftigten insbesondere in den unteren Entgeltgruppen – in der öffentlichen Wahrnehmung, in der Politik und auch in den Gewerkschaften ein stärkeres Gewicht zu geben.