Die Diskussionen in der öffentlichen Mitgliederversammlung des Berliner Frauenbund 1945 e.V. am 21.12026 zum Thema „Geschlechtervielfalt bewegt: Impulse für eine dynamische Gleichstellungspolitik“ zielten darauf, individuelle und gesellschaftliche Handlungsorientierungen auszuloten angesichts von komplexen, die Gemüter zum Teil stark bewegenden Fragen zu finden: Welche Bedeutung hat Geschlechtervielfalt für Gleichstellung in Deutschland? Welche Möglichkeiten und Einschränkungen gibt es, Geschlechtervielfalt in Gleichstellungspolitik mitzudenken? Ein erster Bericht erfolgte bereits im Newsletter Januar.

Jetzt ist es uns möglich, Ihnen die Folien der Präsentation unserer Referentin Dr. Leoni Linek, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Wissen, Beratung, Innovation in der Bundesstiftung Gleichstellung zur Kenntnis zu geben.  Wichtige Erkenntnisse sind:

  • Geschlechtervielfalt und Gleichstellung werden als „benachbarte“ Politikfelder betrachtet, die allerdings unterschiedlichen Logiken folgen:
  • Gleichstellung zielt auf Verteilung
  • Geschlechtervielfalt auf Anerkennung
  • Wenn nur die Rede von „allen Geschlechtern“ ist, besteht die Gefahr der „Entnennung“, das Unsichtbarmachen von strukturellen Benachteiligungen von Frauen
  • Nicht-binäre Personen gehören ins Gleichsstellungsrecht: Art 3 Abs. 3 Grundgesetz schützt vor Diskriminierung wegen des Geschlechts. Dieser Schutz gilt auch für nicht-binäre Personen. Zurzeit sprechen viele Gesetze (z. B. Bundesgleichstellungsgesetz BGleiG) nur von „Frauen“ und „Männern“. Nicht-binäre Menschen sind in der Rechtsordnung bisher kaum explizit genannt und gleichwertig mitgeregelt.

Die Bundesstiftung Gleichstellung hat in ihrer Reihe Gleichstellungswissen mehrere (Rechts-)Studien erstellen lassen, die einen Überblick über den aktuellen Sachstand und notwendige neue diskriminierungsfreien Regelungen geben. Hierzu gehören u.a.:

Sowie für die Gesetzgeber auf Bundes- und länderebene sind auch für uns noch längst nicht alle Unklarheiten beseitigt. Wie wollen jedem Menschen Respekt und Anerkennung zollen, wollen eine geschlechtergerechte Gesellschaft, in der Frauen wie auch Nicht-Binäre tatsächlich über die gleichen Rechte und Chancen in jedem Lebensbereich verfügen. Deshalb werden auch wir als Berliner Frauenbund 1945 e.V. uns weiter mit den folgenden Handlungsfeldern befassen.

  1. Diskriminierungsschutz (AGG) – Wer ist geschützt?
  2. Positive Maßnahmen & Förderung – Wann darf gefördert werden?
  3. Veranstaltungen – Wer darf teilnehmen?
  4. Stellenbesetzungen & Quoten – Wie zählen wir?
  5. Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten – Wer darf es ausüben?