Die Diskussionen in der öffentlichen Mitgliederversammlung des Berliner Frauenbund 1945 e.V. am 21.12026 zum Thema „Geschlechtervielfalt bewegt: Impulse für eine dynamische Gleichstellungspolitik“ zielten darauf, individuelle und gesellschaftliche Handlungsorientierungen auszuloten angesichts von komplexen, die Gemüter zum Teil stark bewegenden Fragen zu finden: Welche Bedeutung hat Geschlechtervielfalt für Gleichstellung in Deutschland? Welche Möglichkeiten und Einschränkungen gibt es, Geschlechtervielfalt in Gleichstellungspolitik mitzudenken? Ein erster Bericht erfolgte bereits im Newsletter Januar.
Wichtige Erkenntnisse sind:
- Geschlechtervielfalt und Gleichstellung werden als „benachbarte“ Politikfelder betrachtet, die allerdings unterschiedlichen Logiken folgen:
- Gleichstellung zielt auf Verteilung
- Geschlechtervielfalt auf Anerkennung
- Wenn nur die Rede von „allen Geschlechtern“ ist, besteht die Gefahr der „Entnennung“, das Unsichtbarmachen von strukturellen Benachteiligungen von Frauen
- Nicht-binäre Personen gehören ins Gleichsstellungsrecht: Art 3 Abs. 3 Grundgesetz schützt vor Diskriminierung wegen des Geschlechts. Dieser Schutz gilt auch für nicht-binäre Personen. Zurzeit sprechen viele Gesetze (z. B. Bundesgleichstellungsgesetz BGleiG) nur von „Frauen“ und „Männern“. Nicht-binäre Menschen sind in der Rechtsordnung bisher kaum explizit genannt und gleichwertig mitgeregelt.
Die Bundesstiftung Gleichstellung hat in ihrer Reihe Gleichstellungswissen mehrere (Rechts-)Studien erstellen lassen, die einen Überblick über den aktuellen Sachstand und notwendige neue diskriminierungsfreien Regelungen geben. Hierzu gehören u.a.:
- Geschlechtervielfalt anerkennen, Gleichstellung gestalten – Rechtliche Grundlagen und Handlungsräume für Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungsarbeit
- Keine halben Sachen – Nicht-binäre Personen im Gleichstellungsrecht
(Rechtswissenschaftliche Studie) - Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik. Begriffe, Instrumente, Daten
(Sozialwissenschaftliche Studie)
Sowie für die Gesetzgeber auf Bundes- und länderebene sind auch für uns noch längst nicht alle Unklarheiten beseitigt. Wie wollen jedem Menschen Respekt und Anerkennung zollen, wollen eine geschlechtergerechte Gesellschaft, in der Frauen wie auch Nicht-Binäre tatsächlich über die gleichen Rechte und Chancen in jedem Lebensbereich verfügen. Deshalb werden auch wir als Berliner Frauenbund 1945 e.V. uns weiter mit den folgenden Handlungsfeldern befassen.
- Diskriminierungsschutz (AGG) – Wer ist geschützt?
- Positive Maßnahmen & Förderung – Wann darf gefördert werden?
- Veranstaltungen – Wer darf teilnehmen?
- Stellenbesetzungen & Quoten – Wie zählen wir?
- Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten – Wer darf es ausüben?
