Die angekündigten Kürzungen für die Frauen*- und Gleichstellungsarbeit in den kommenden Haushalten haben weitreichende Konsequenzen sowohl für die Mitarbeiter*innen in den Projekten und ihre Träger als auch für die Berliner*innen, von denen immer mehr in belasteten Lebenssituationen durch hohe Mieten, einen schwieriger werdenden Arbeitsmarkt und durch die zahlreichen Krisen und gesellschaftlichen Wandlungsprozesse leben.
Hier setzt der „Offene Brief Berliner Frauenprojekte #unkürzbar“ vgl. Anlage des Runden Tisch Berliner Frauenprojekte, des Berliner Frauennetzwerk, des Forum Berliner Migrantinnen-Projekte sowie weiterer Projekte & Organisationen an politisch Verantwortliche und die zuständige Verwaltung SenASGIVA an. Frauen*- und Gleichstellungsarbeit ist kein „nice to have“, sondern zentrale Daseinsvorsorge! Mit Nachdruck wird appelliert, die Kürzungen in der Berliner Frauen- und Gleichstellungsinfrastruktur einschließlich der arbeitsmarktpolitischen Frauenprojekte zu stoppen!
Neue Aufgabenbeschreibungen durch die Senatsverwaltung
Informativ ist das Lesen der Berichtsaufträge und Antworten von SenASGIVA https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IntGleich/vorgang/ifgva19-0226-1.pdf – insbesondere ab Seite 555. Spannend auch der Berichtsauftrag 159 (S. 573/574), der sich mit unterschiedlich bewerteten Eingruppierungen der Beschäftigten in den Frauen*projekten befasst. Antwort: … „Darüber hinaus beginnt die Abteilung Frauen und Gleichstellung im Herbst 2025 damit, für vergleichbare Tätigkeiten eine einheitliche Aufgabenbeschreibung zu entwickeln und ggf. vorhandenen Unterschieden in den Eingruppierungen bei den Trägern entgegenzuwirken.“
Berechtigt ist das Interesse nach gleicher und gleichwertiger Arbeit in der Trägerlandschaft durch die Fördermittelgeberin. Da Stellenneubesetzungen in jüngster Zeit häufig mit Tarifabgruppierungen verbunden sind, besteht Trägerseitig die Befürchtung, dass der Druck der Haushaltskürzungen sich auf Aufgabenbeschreibungen und Eingruppierungen niederschlägt – und weniger die Forderungen, die aus der Notwendigkeit der Beseitigung des Gender Pay Gaps (Berlin 2025: ca. 10 Prozent) resultieren.
Wir wollen den Grundsatz „gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“ eingelöst wissen. Für geschlechtergerechte Arbeitsbewertungen stehen Tools wie Eg-check.de (Entgeltgleichheits-Check), COMPASS-W und Zert:Equal zur Verfügung. Die Anforderungen nach geschlechtergerechten Arbeitsbewertungen steigen auch mit der von der Bundesregierung für Deutschland bis zum 6. Juni 2026 in Kraft zu setzenden Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 970/23 (ETRL). Mittel- und langfristig geht es um die Attraktivität des frauen- und gleichstellungsorientierten Beschäftigungssektors.