Der Deutsche Bundestag hat mit seiner Entscheidung vom März 2025 den Weg frei gemacht, ein 500 Mrd – Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 aufzulegen. Der Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens ermöglicht kreditfinanzierte Rekordinvestitionen in Schulen, Kitas und Krankenhäuser, für moderne Bahnstrecken, Brücken und Straßen, für den Klimaschutz und die Digitalisierung. In die innere und äußere Sicherheit soll massiv investiert werden. Die beschlossenen Sondervermögen stärken auch die Länder und Kommunen.
Wir fordern daher:
Einige Beispiele zum Sondervermögen Infrastruktur:
Bei Investitionen in Schulen, Kitas und Krankenhäuser, in „Betreuungsinfrastruktur“, geht es nicht allein um Gebäude. Die soziale Infrastruktur muss mitbedacht werden. Sie umfasst die Arbeit und Dienstleistungen insbesondere im bezahlten und unbezahlten Care – Sektor. Es reicht nicht, Kitas und Altenheime zu bauen, es müssen parallel mit Mitteln der regulären Haushalte auch die Arbeitsbedingungen (u.a. Entlohnung, Qualifizierung und Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege) und die personelle Ausstattung in der Betreuung und Pflege verbessert werden.
Investitionen in Forschung, Entwicklung und Digitalisierung dürfen sich nicht auf Technologien wie Glasfaserkabel oder Rechenzentren beschränken, sondern müssen zugleich ihre Folgen in den Blick nehmen. Das schließt beispielsweise Themen wie den Schutz vor digitaler Gewalt, die sich insbesondere gegen Frauen* richtet, ein und umfasst eine geschlechtersensible Prüfung von Algorithmen wie Künstlicher Intelligenz. Der Dritte Gleichstellungsbericht „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ enthält weitere wichtige Hinweise und Empfehlungen.
Bei Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur muss beachtet werden, dass Frauen* bzw. vor allem Menschen mit Care-Verantwortung seltener und wenn, dann häufig „kleinere“ Autos fahren. Sie nutzen häufiger den öffentlichen Nahverkehr und legen Wege in Kombination mit Sorgearbeit zurück. Um geschlechtsspezifische Ungleichheiten abzubauen, ist daher ein besonderer Fokus auf den öffentlichen Personennahverkehr und den ländlichen Raum zu legen.
Klimaschutz: Der aktuelle vierte Gleichstellungsbericht „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ enthält zahlreiche Hinweise und Empfehlungen, die mit dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgegriffen und umgesetzt werden können. Wichtige strukturelle Elemente sind der geforderte Klimapolitische Gender Aktionsplan und eine daran orientierte fachliche Indikatorik.
Last but not least zum Sondervermögen für die Bundeswehr und Sicherheitsausgaben:
Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Verteidigung sind nicht „geschlechtsneutral“. Krisen und Kriege treffen Menschen nach Geschlecht und Care-Verantwortung unterschiedlich hart. Frauen* sind in Notlagen oft mehrfach belastet und stärker gefährdet, bleiben aber bei Planungen und in Entscheidungsprozessen viel zu häufig „außen vor“. Investitionen in diesem Bereich müssen deshalb in Einklang mit der UN-Resolution 1325 auch gendersensible Notfallpläne, barrierefreie Schutzräume und eine stärkere Beteiligung von Frauen* und marginalisierten Gruppen beinhalten.
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