Während in den vergangenen Jahren viele EU-Länder von Irland bis Spanien ihre Abtreibungsgesetze überarbeiteten und Maßnahmen, die einen sicheren Schwangerschaftsabbruch schwer oder sogar illegal machten, abschafften, ist eine Abtreibung in Deutschland noch immer grundsätzlich strafbar – es sei denn, der Abbruch findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau* hat sich zuvor beraten lassen. Erst dann gilt Straffreiheit. Der Berliner Frauenbund 1945 e.V. fordert eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs auch in Deutschland. Wir wollen, dass es noch in dieser Legislatur zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes kommt. Daher fordern wir:

Die behauptete „gesellschaftliche Befriedung durch den Kompromiss zu § 218 StGB“ ist eine Illusion. Es sind im Gegenteil Kräfte auf dem Vormarsch, die das geltende Recht nicht befolgen und nicht davor zurückschrecken, durch Druck und Gewalt, Frauen* von der Wahrnehmung ihrer Rechte abzuhalten. Nicht zu handeln, am vermeintlich Erreichten festzuhalten, kann daher nicht in Betracht kommen.

Der Berliner Frauenbund 1945 e.V. schließt sich der Petition des Bündnisses für Selbstbestimmung „Legal, einfach, fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland! an und ruft dazu auf, sie zu unterzeichnen unter dem Link: https://innn.it/wegmit218