Der Berliner Frauenbund 1945 e.V. gratuliert den Schweizer KlimaSeniorinnen zu dem erfolgreichen Ausgang ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Es ist ein historischer Sieg: Die Grosse Kammer des Gerichtshofs hat am 9. April 2024 geurteilt, dass die Schweiz die Menschenrechte der älteren Frauen verletzt, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tut. Der Gerichtshof stellte außerdem fest, dass die Klage des Vereins, der derzeit über 2500 Frauen im Alter von 64 Jahren und älter vertritt, Opferstatus hat.

Die Seniorinnen aus der Schweiz hatten geltend gemacht, dass ihr fortgeschrittenes Alter sie besonders anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels macht, insbesondere für extreme Hitzewellen. Der Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Staaten für Verletzungen der Menschenrechte zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie nicht ausreichend Maßnahmen zum Schutz vor dem Klimawandel ergreifen. Konkret stellte das Gericht eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Privat- und Familienleben) der Menschenrechtskonvention. Sie verurteilten die Schweiz, weil sie durch unzureichende Maßnahmen zum Klimaschutz das Recht der Klägerinnen auf Familien- und Privatleben verletzt habe. Dies stellt das erste Urteil dar, das eine Klage im Namen des Klimaschutzes behandelt hat.

Die Menschenrechtskonvention verpflichtet die Staaten, ihre Bevölkerung vor den schwerwiegenden und schädlichen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben und Gesundheit zu schützen, so die Richter. Obwohl das Urteil direkt nur für die Schweiz bindend ist, könnte es jedoch weitreichende Auswirkungen haben, da der Gerichtshof für die Einhaltung der UN-Menschenrechtskonvention im gesamten Europarat zuständig ist, zu dem die EU-Staaten und weitere Mitglieder gehören.